Das Führungszeugnis

Welche Möglichkeiten habe ich, um ein führungszeungis beantragen zu können? Der Antrag auf einen Auszug aus dem Bundeszentralregister ist bei dem Bundesamt für Justiz in Bonn zu stellen.
Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt erforderlich. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt, in welchem sich mein gewöhnlicher Wohnort befindet. Um das Führungszeugnis beantragen zu können, müssen ein gültiger Personalausweis vorgelegt sowie die Gebühr in Höhe von 13,00 € entrichtet werden; in Einzelfällen ist die Antragstellung auch unter Vorlage einer Vollmacht möglich. Das Einwohnermeldeamt übermittelt dann die Daten an das Bundesjustizamt, die Zustellung des Führungszeugnisses erfolgt postalisch innerhalb von etwa zwei Wochen.
Alternativ kann das Führungszeugnis seit einigen Jahren auch über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. Voraussetzungen hierfür ist, dass die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises oder Aufenthaltstitels freigeschaltet ist. Weiterhin muss ich als Antragsteller ein Kartenlesegerät besitzen sowie einen Scanner, um eventuell notwendige Nachweise direkt hochladen zu können. Abweichend zu der persönlichen Antragstellung beim Einwohnermeldeamt wird eine Bestätigungs-Mail über die erfolgreiche Ausstellung des Führungszeugnisses verschickt. Hinsichtlich der zu entrichtenden Gebühr sowie der Zustellung per Post unterscheiden sich die beiden Antragsmöglichkeiten nicht.

Was muss ich bei der Antragstellung auf ein Führungszeugnis noch beachten?
Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über registrierte Vorstrafen, wie beispielsweise Geldstrafen von über 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von über drei Monaten.
Das erweitere Führungszeugnis hingegen enthält zusätzliche Eintragungen geringfügiger Vorstrafen und wird daher überwiegend bei Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich angefordert. In der Regel wird der Antragstellung von beispielsweise der Schule oder Kindertagesstätte aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Diese Aufforderung ist entsprechend vorzulegen, um das führungszeungis beantragen zu können.
Der Versand des Führungszeugnisses erfolgt bei Privatpersonen an die Meldeadresse des Hauptwohnsitzes und bei Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde direkt an die entsprechend zuständige Behörde.