Selbst wenn man im Ausland wohnt, muss man bei bestimmten amtlichen Vorgängen ein Führungszeugnis aus Deutschland vorgezeigt werden. In Frankreich ist das zum Beispiel der Fall, wenn man die französische Staatsbürgerschaft haben möchte und noch kein Jahrzehnt in Frankreich lebt. Doch wie beantragt man ein Führungszeugnis aus dem Ausland?

Wie kann man einen Antrag aus dem Ausland ausstellen?

Personen, die außerhalb Deutschlands wohnen, können beim Bundesamt für Justiz einen Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses stellen. Dieser Antrag kann einerseits persönlich oder andererseits auf schriftlichem Weg erfolgen. Darüber hinaus kann das Dokument über das Webseite des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. Dafür ist ein elektronischer Ausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel sowie ein Kartenlesegerät notwendig.

Führungszeugnis

Wer kann man den Antrag einreichen?

Jede Person, die älter als 14 Jahre ist, kann einen Antrag auf Aushändigung des Führungszeugnisses beantragen. Sollte die Person gesetzlich vertreten sein, so ist die Vertretungsperson berechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit ist ausschließlich die Vertretungsperson berechtigt, einen Antrag zu stellen. Diese Berechtigung muss durch eine Vertretungsvollmacht nachgewiesen werden. Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig.

Welche Angaben sind notwendig und welche Formalien müssen beachtet werden?

Der Antrag zur Aushändigung des Führungszeugnisses muss die vollständigen Personendaten enthalten und von der jeweiligen Person persönlich unterschrieben werden.

Die Daten zur Person und die Unterschrift müssen behördlich bestätigt sein. Dies kann entweder durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung bzw. eine ausländische Behörde sowie über eine/n Notar/in erteilt werden.

Sobald der Antrag und die amtliche Bestätigung beim Bundesamt für Justiz eingegangen sind, erfolgt die Bearbeitung. Die Anträge dürfen nicht per E-Mail oder Fax eingereicht werden. Bei einem Privatführungszeugnis muss die Anschrift der antragsstellenden Person angegeben werden. Dient das Führungszeugnis zur Vorlage einer deutschen Behörde beantragt, muss der Verwendungszweck, die genaue Bezeichnung und die Adresse der Behörde angegeben werden.

Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Die Gebühr zur Ausstellung des Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro. Diese Gebühr muss auf das Konto des Bundesamtes für Justiz überwiesen werden.