was steht im führungszeugnis

Als Bürger kann es passieren, dass man ein Führungszeugnis vorlegen muss. Doch was steht im Führungszeugnis eigentlich? In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick zum Thema und können sich ein genaueres Bild machen.

was steht im führungszeugnis

Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Führungszeugnissen: das private und das behördliche Führungszeugnis. Das private Führungszeugnis kann jeder Bürger beantragen, während das behördliche Führungszeugnis nur von Behörden oder Arbeitgebern angefordert werden kann. In beiden Fällen enthält das Führungszeugnis Informationen über strafrechtliche Verurteilungen und bestimmte andere Entscheidungen der Justizbehörden. Insbesondere werden folgende Informationen aufgeführt:

Verurteilungen und Strafen: Hier werden sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen aufgelistet, die der Betroffene erhalten hat.

Verurteilungen wegen Sexualdelikten: Bei Verurteilungen wegen Sexualdelikten wird dies gesondert im Führungszeugnis aufgeführt.

Vorstrafen im Jugendalter: Wer als Jugendlicher verurteilt wurde, muss bei Vorlage eines Führungszeugnisses damit rechnen, dass auch diese Verurteilungen aufgeführt werden.

Eintragungen gemäß dem BZRG: Hierbei handelt es sich um Eintragungen im Bundeszentralregister (BZRG), in dem unter anderem auch Entscheidungen über Führungszeugnisse und Ermittlungsverfahren aufgelistet werden.

Entscheidungen im Strafverfahren: Hier werden auch Entscheidungen wie etwa Einstellungen des Verfahrens aufgeführt.

Welche Informationen enthält das Führungszeugnis nicht?

Nicht aufgeführt werden hingegen Geldbußen, Ordnungswidrigkeiten und Verwarnungen. Auch Verfahrenseinstellungen aufgrund von Geringfügigkeit werden nicht aufgeführt.

Hintergründe und Beantragung von Führungszeugnissen

Zur Frage “Was steht im Führungszeugnis?” kann man zusammenfassend also sagen, dass das Führungszeugnis ein Überblick über Verurteilungen und Entscheidungen der Justizbehörden ist. Es ist wichtig zu betonen, dass das Führungszeugnis ausschließlich Informationen über strafrechtliche Entscheidungen enthält und keine Informationen über die Bonität oder die Zuverlässigkeit einer Person gibt.

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann dies online oder persönlich beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Bei der Beantragung ist eine Identitätsprüfung erforderlich, da es sich um ein persönliches Dokument handelt.

Fazit

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über Verurteilungen und Entscheidungen der Justizbehörden. Es enthält keine Informationen über die Bonität oder Zuverlässigkeit einer Person. Beantragen Sie Ihr Führungszeugnis einfach online oder persönlich bei Ihrem zuständigen Amtsgericht!