strafregisterauszug

Hauptsächlich Strafjustizbehörden, Einbürgerungsbehörden und Migrationsbehörden sowie Straßenverkehrsbehörden Einsicht In den Strafregisterauszug. Alle anderen, wie Einzelpersonen, wie Arbeitgeber oder Vermieter, haben kein Einsichtsrecht. Stattdessen müssen sie die betroffenen Personen bitten, ihnen einen „Strafregisterauszug für Einzelpersonen“ zur Verfügung zu stellen. Diese ist weniger detailliert als die der Behörden; Verstöße werden beispielsweise nur erfasst, wenn ein Berufsverbot verhängt wurde.

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Wie lange bleibt eine Strafe als Eintrag im Strafregister?

Das hängt von der Länge des Strafmaßes ab. Die Eintragung bleibt bei einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren 20 Jahre, bei einer Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren 15 Jahre. Bei Freiheitsstrafen von weniger als einem Jahr bleibt sie zehn Jahre in Kraft; das Gleiche gilt für Strafen, die als Hauptbestandteil eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit enthalten.

Bei einem Auszug aus dem Strafregisterauszug von Privatpersonen werden die Einträge früher – nach Ablauf von zwei Dritteln der Dauer der betreffenden Strafe – gelöscht. Ebenso ein Urteil, das eine Bewährungsstrafe oder eine teilweise Bewährungsstrafe enthält – wenn sich die verurteilte Person bis zum Ende der Probezeit bewährt hat.

Können Minderjährige einen Eintrag bekommen?

Ja, so ist es. Verurteilungen wegen Freiheitsentzug, ambulanter Behandlung oder Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen werden dokumentiert. Es ist erwähnenswert, dass das Strafmaß hier keine Rolle spielt. Im Strafregisterauszug für Private wird das aber nur sichtbar, wenn der Verurteilte als Erwachsene zusätzliche neue Einträge erhalten. Bei einem Strafregisterauszug etwa für die Staatsanwaltschaft aber ist die Strafe nach wie vor ersichtlich.

Wie komme Sie zum eigenen Registerauszug?

Grundsätzlich können Sie den Strafregisterauszug nur für sich selbst für 20 Franken bestellen, eine Unterschrift und eine Ausweiskopie genügt. Bestellungen können am Schalter der Post oder auf der Website des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements getätigt werden.

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